Was sich belegen lässt, belegen wir
Sie haben einen Verdacht. Wir klären, was sich davon dokumentieren lässt — vertraulich, und bevor Sie sich festlegen.
Drei Bereiche, in denen sich ein Verdacht klären lässt
Wir nehmen nicht jeden Auftrag an. Was wir annehmen, führen wir so, dass das Ergebnis im Zweifel vor Gericht trägt.
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Observation
Personen- und Objektobservation mit lückenloser Zeit- und Ortsdokumentation, Lichtbildern und einem Bericht, der die Beobachtung von der Bewertung trennt.
Zur Observation → -
Untreue-Ermittlung
Im Privatbereich: einen Verdacht sachlich klären, ohne Voyeurismus und ohne die Situation zu verschärfen. Auch die Entlastung ist ein Ergebnis.
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Wirtschaftsdetektei
Arbeitszeitbetrug, vorgetäuschte Krankheit, Warenschwund, Wettbewerbsverstöße — mit Blick auf das, was arbeitsrechtlich verwertbar ist.
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Wie wir arbeitenDie Erstberatung ist auch dann kostenfrei, wenn wir Ihnen von einer Ermittlung abraten.
Nicht jeder Verdacht lässt sich belegen. Das zu sagen, bevor ein Auftrag entsteht, gehört zur Arbeit.
Wie eine Beauftragung abläuft
Fünf Schritte. Das Erstgespräch kostet nichts — festgelegt haben Sie sich erst mit dem Auftrag.
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kostenfrei
Erstgespräch
Sie schildern die Lage, wir ordnen ein.
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Einschätzung
Was zulässig ist und welchen Aufwand der Fall braucht.
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Auftrag
Schriftlich, mit Obergrenze. Erst hier entscheiden Sie.
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Einsatz
Observation oder Recherche, laufend dokumentiert.
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Bericht
Chronologie, Lichtbilder, Zeittabelle.
Drei Grundsätze, die uns gelegentlich Geld kosten
Eine Detektei wird beauftragt, wenn etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Umso wichtiger ist, dass vorher klar ist, woran man ist.
Wir sagen vorher, was sich belegen lässt
Eine Ermittlung, die nichts Verwertbares erbringen kann, nehmen wir nicht an. Das Erstgespräch endet deshalb regelmäßig mit einer Absage unsererseits.
Wir bleiben innerhalb des Zulässigen
Kein GPS an fremden Fahrzeugen, kein Zugriff auf Konten oder Telefondaten, kein Betreten von Wohnungen. Solche Mittel machen das Ergebnis wertlos und Ihre Lage schlechter.
Wir trennen Beobachtung und Bewertung
Was wir gesehen haben, steht im Bericht nicht dort, wo wir es einordnen. Ein Gericht muss beides auseinanderhalten können.
Was eine Detektei darf — und was nicht
Die Frage entscheidet über den Wert des Ergebnisses. Ein rechtswidrig erlangter Beleg nützt im Verfahren nichts und schadet Ihrer Position.
- Beobachtung im öffentlich zugänglichen Raum
- Lichtbilder zur Beweissicherung bei berechtigtem Interesse
- Recherche in öffentlichen Registern
- Befragung von Auskunftspersonen auf freiwilliger Basis
- Aussage des Ermittlers als Zeuge vor Gericht
- Abhören von Gesprächen und Mitschnitt ohne Einwilligung
- GPS-Sender am Fahrzeug einer Zielperson
- Betreten von Wohnungen und befriedetem Besitztum
- Zugriff auf Konten, Telefondaten oder Postsendungen
- Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft
Keine Erfolgs- oder Aufklärungsgarantie. Eine Ermittlung kann ergeben, dass sich ein Verdacht nicht bestätigt. Auch das ist ein Ergebnis — und häufig das wichtigere.
Lohnt eine Ermittlung in Ihrem Fall?
Schildern Sie uns die Lage in wenigen Sätzen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn sie lautet, dass sich der Aufwand nicht lohnt.
Wo wir ermitteln
Die südliche Hälfte Deutschlands: 7 Bundesländer, 465 Städte mit eigener Seite. Klicken Sie ein Land an, um zur Städteliste zu kommen.
7 Bundesländer 465 Städte im Einsatzgebiet
Was Mandanten vorab wissen wollen
Was kostet eine Detektei?
Das hängt davon ab, was der Fall verlangt — Dauer, Zahl der Ermittler und Anfahrt bestimmen den Aufwand. Deshalb nennen wir keine Listenpreise. Die Kosten besprechen wir im Erstgespräch und halten sie anschließend schriftlich fest, mit einer Obergrenze.
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Erfährt die beobachtete Person davon?
Kann ich anonym anfragen?
Wer führt die Ermittlung aus?
Arbeiten Sie bundesweit?
Sprechen wir über Ihren Fall
Ein Anruf genügt für die erste Einschätzung. Sie erfahren, was sich belegen lässt, was es kostet und wie lange es dauert.