Wagner & Hartmann 0170 7045088
Verwaltungsgebäude am Rand einer süddeutschen Stadt
Leistung

Wirtschaftsdetektei

Wenn im Betrieb etwas nicht stimmt, zählt nicht der Verdacht, sondern was davon einer Kündigungsschutzklage standhält.

  • Ausgerichtet auf arbeitsrechtliche Verwertbarkeit
  • Abstimmung mit Ihrer Rechtsabteilung oder Kanzlei
  • Kosten sind bei erwiesenem Vorsatz häufig erstattungsfähig
  • kostenfreiErstberatung
  • mit Kanzlei oder RechtsabteilungAbstimmung
  • Bericht mit ChronologieErgebnis
  • südliche Hälfte DeutschlandsEinsatzgebiet
Grundlagen

Woran Ermittlungen im Betrieb scheitern

Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Beweisführung, sondern die falsche Reihenfolge.

+Erst ermitteln, dann kündigen
  • Die Kündigung stützt sich auf einen belegten Sachverhalt
−Erst kündigen, dann ermitteln
  • Im Kündigungsschutzprozess steht man mit leeren Händen da
  • Der zweite Fehler: Mittel, die das Ergebnis entwerten

    Eine verdeckte Kamera im Sozialraum, der Blick ins Dienstpostfach, die Auswertung privater Nachrichten — all das führt regelmäßig zu einem Beweisverwertungsverbot und kann Schadensersatzansprüche des Beschäftigten auslösen.

  • Abstimmung mit Ihrer Kanzlei

    Wir arbeiten deshalb eng mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei. Vor dem Einsatz wird festgelegt, was dokumentiert werden soll und was ausdrücklich nicht.

Laderampe hinter einer Gewerbehalle am späten Nachmittag, halb geöffnetes Rolltor, gestapelte Paletten
Fälle

Womit Unternehmen zu uns kommen

  • Arbeitszeitbetrug

    Abweichungen zwischen erfasster und tatsächlicher Arbeitszeit, besonders im Außendienst und bei Vertrauensarbeitszeit.

  • Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

    Tätigkeiten während der Krankschreibung, die den Genesungszweck erkennbar unterlaufen.

  • Warenschwund

    Inventurdifferenzen, deren Ursache mit den internen Mitteln nicht mehr eingegrenzt werden kann.

  • Wettbewerbsverstoß

    Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses oder Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

  • Verdacht gegen Dienstleister

    Nicht erbrachte Leistungen bei Reinigung, Bewachung oder Fuhrpark — dokumentiert statt vermutet.

Personaleingang an der Seite einer Gewerbehalle am Nachmittag, angelehnte Stahltür, daneben ein Zeiterfassungsterminal an der Wand, Fahrradständer und geparkte Wagen auf dem Hof
Rechtsrahmen

Was dabei zulässig ist — und was nicht

Die Grenze des Zulässigen entscheidet über den Wert des Ergebnisses.

+Zulässig
  • Beobachtung im öffentlich zugänglichen Raum
  • Lichtbilder zur Beweissicherung bei berechtigtem Interesse
  • Recherche in öffentlichen Registern
  • Befragung von Auskunftspersonen auf freiwilliger Basis
  • Aussage des Ermittlers als Zeuge vor Gericht
−Unzulässig
  • Abhören von Gesprächen und Mitschnitt ohne Einwilligung
  • GPS-Sender am Fahrzeug einer Zielperson
  • Betreten von Wohnungen und befriedetem Besitztum
  • Zugriff auf Konten, Telefondaten oder Postsendungen
  • Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft

Keine Erfolgs- oder Aufklärungsgarantie. Eine Ermittlung kann ergeben, dass sich ein Verdacht nicht bestätigt. Auch das ist ein Ergebnis — und häufig das wichtigere.

Heller Besprechungsraum von der Tür aus: ein leerer Stuhl am Tisch, davor eine geschlossene graue Mappe und ein Glas Wasser
Für Unternehmen

Erst der Beweis, dann die Maßnahme

Wir besprechen mit Ihnen und Ihrer Kanzlei, was dokumentiert werden muss, damit eine Maßnahme im Verfahren trägt.

Kosten

Was den Aufwand bestimmt

Jeder Fall ist anders, deshalb nennen wir keine Listenpreise. Was Ihr Fall kostet, sagen wir im Erstgespräch — sobald klar ist, was er tatsächlich verlangt.

Dauer des Einsatzesrichtet sich nach dem Ziel
Zahl der Ermittlerhängt von Ort und Lage ab
Anfahrtnach tatsächlichem Aufwand
Bericht und Dokumentationim Auftrag enthalten
Erstberatungkostenfrei

Sie erhalten vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot mit Stundensatz, Nebenkosten und einer Obergrenze, die ohne Ihre Zustimmung nicht überschritten wird. Eine Zahl ohne Kenntnis des Falls wäre geraten.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Bereich

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Bei einer verdeckten Überwachung einzelner Beschäftigter regelmäßig ja, sobald technische Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG betroffen sind. Klären Sie das vorab mit Ihrer Rechtsabteilung — wir richten den Einsatz danach aus.

Wer trägt die Detektivkosten?
Weist ein Beschäftigter vorsätzlich eine Vertragspflichtverletzung auf, sind die Kosten einer konkret veranlassten Überwachung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts häufig erstattungsfähig. Eine Garantie ist das nicht.
Wie verhindern wir ein Beweisverwertungsverbot?
Durch einen konkreten, dokumentierten Anfangsverdacht, durch Verhältnismäßigkeit der Mittel und dadurch, dass keine Bereiche beobachtet werden, in denen Beschäftigte mit Privatheit rechnen dürfen.
Erfahren andere Mitarbeiter von der Ermittlung?
Nein. Der Einsatz läuft ohne Mitwisser im Betrieb. Die Zahl der Eingeweihten auf Ihrer Seite sollte so klein wie möglich bleiben.
Tischtelefon und aufgeschlagener Notizblock mit Stift auf einem Schreibtisch am Fenster im Morgenlicht
Nächster Schritt

Ihren Fall besprechen

Die Erstberatung ist kostenfrei und vertraulich — auch dann, wenn wir Ihnen am Ende von einer Ermittlung abraten.